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Montag, 14. November 2011, 14:05

Verbraucher-Zentrale: Mobile Flatrate Werbung irreführend

Trotz zahlreicher Werbeanzeigen mit dem Wort Flatrate für Mobile Internettarife auf dem Handy oder Laptop sind die Billigtarife oft nicht unbegrenzt möglich. Die Verbraucherzentrale NRW verschickt aufgrunddessen zahlreiche Abmahnungen an Mobile Internet-Anbieter.


Erst im Kleingedruckten steht meist, dass die Mobile Flatrate eine Begrenzung beinhaltet. So wird meist nicht die Verbindung nach einer bestimmten Datenmenge gestoppt - ähnlich wie es früher bei der DSL Flatrate war. Es findet viel öfter eine sogenannte Geschwindigkeits-reduzierung statt. Das bedeutet, dass die Geschwindigkeit für das herunterladen von Programmen, das Aufrufen von Internetseiten oder eMails, das Live-Schauen von Videos oder die Nutzung von Applikationen (Apps auf dem Smartphone) zum Teil erheblich länger dauern. Im Kleingedruckten wird meist der Begriff "Drosselung" der Geschwindigkeit verwendet; beispielsweise nach 300 MB (Megabyte) oder 1 GB (Gigabyte).

Viele große und kleine Internetanbieter warben dagegen mit Werbeslogans wie "Internet-Flat mit bis zu 7.200 kBit/s unbegrenzt surfen solange Sie wollen" oder "Ohne Limit Surfen und Mailen". Ein Gericht wird letzten Endes entscheiden, welche Begriffe für die Mobilen Internettarife nicht verwendet werden dürfen.

Quelle: Pressemitteilung Verbraucherzentrale NRW