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Montag, 10. Oktober 2011, 19:56

Allgemeine Pressemeldungen

«Beste Freundin» in Facebook beleidigt: Geldstrafe

Frankfurt. Bei Bei Bei "Facebook" ist man nicht allein. Deshalb sollte man mit Beleidigungen vorsichtig sein.In einem der ersten Prozesse um Beleidigung und Urheberrechtsverletzung auf der Internet-Plattform Facebook hat das Amtsgericht Frankfurt eine Altenpflegerin zu einer Geldstrafe von 200 Euro (20 Tagessätze) verurteilt.

Meilenstein im "Facebook-Recht": Eine Altenpflegerin wurde vom Amtsgericht Frankfurt zu ein Geldstrafe verurteilt, weil sie ihre Freundin auf der Internet-Plattform Facebook verunglimpft hatte. Nach Erkenntnissen des Gerichts hatte sich die 21-Jährige über ihre "beste Freundin" geärgert und daraufhin im April dieses Jahres auf Facebook ein Bild der Bekannten veröffentlicht. Dazu hieß es, die Frau sei "billig zu haben" und führe ein ausschweifendes Sexualleben. Hintergrund für die Facebook-Attacke war offenbar der Umstand, dass sich die Schülerin an den Freund der Angeklagten "herangemacht" hatte.

Das Amtsgericht reagierte auf die Strafanzeige der verunglimpften Frau mit einem Strafbefehl über 400 Euro (20 Tagessätze). Weil die Altenpflegerin jedoch zur Zeit keine Arbeit hat und von Sozialhilfe lebt sowie im fünften Monat schwanger ist, wurde die Höhe des Tagessatzes halbiert. Sie hatte sich vor Gericht sehr einsichtig gezeigt und nachgewiesen, dass sie das Bild der Bekannten mittlerweile gelöscht hat. Auch habe sie sich zwischenzeitlich mit dem Opfer wieder versöhnt. Der Vorsitzende Richter wies gleichwohl darauf hin, dass man sich derlei Schmähungen im Internet nicht bieten zu lassen brauche. Gerade weil diese einem Personenkreis von unüberschaubarem Umfang zugänglich seien, müsse eine Bestrafung folgen. Aufgrund fehlender Vorstrafen und der Einsicht der Frau wurde das Strafmaß am unteren Rand angesiedelt.


Quelle: (dpa)

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Montag, 10. Oktober 2011, 20:00

Polizist beleidigt

Polizist beleidigt, Tierheim freut sich
Bei einer Demonstration im Sommer 2010 zeigte eine 23-jährige Studentin einem Polizisten den „Stinkefinger“ – das kostet sie nun 100 Euro. Das Verfahren wurde gegen diese Auflage eingestellt.

Marburg. Mit 200 bis 300 weiteren Personen demonstrierte die inzwischen 24-Jährige am 19. Juni vergangenen Jahres in Marburg gegen studentische Burschenschaften.

Der Demonstrationszug führte – begleitet von Einheiten der Polizei – vom Hauptbahnhof bis in die Südstadt. Im Bereich der Gutenbergstraße erblickte die Angeklagte einen Polizisten, der die Demonstranten filmte. Auf dem Video, so berichtete Strafrichter Dr. Johann Lessing während der Amtsgerichtsverhandlung, sei hören und zu sehen, wie die Angeklagte den Polizisten als „Arschloch“ bezeichnet und ihm den sogenannten „Stinkefinger“ zeigt.

Die 24-Jährige bestritt die Vorwürfe nicht und gestand die Tat ein. Ihr Verteidiger stellte jedoch infrage, ob die Videoaufnahmen gerichtlich verwertet werden dürften. Seiner Auffassung nach hätten die Filmaufnahmen nicht angefertigt werden dürfen, sie seien ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Demonstranten gewesen. Seine Mandantin erklärte, filmende Beamte mehrfach darauf hingewiesen zu haben, dass Videoaufnahmen bei Demonstrationen nicht ohne Grund angefertigt werden dürften.

Dem Wunsch der Angeklagten und ihres Verteidigers, das Verfahren ohne Auflagen einzustellen, könne er deshalb nicht entsprechen, sagte Lessing. Allerdings, so machte er deutlich, könne eine Beleidigung seiner Auffassung nach nicht mit einer Körperverletzung gleichgesetzt und müsse entsprechend milder bestraft werden. „Psychisch und physisch“, resümierte der Richter nach der Befragung des Opfers, „hat die Beleidigung keine Folgen gehabt. Das wäre bei einem Schlag anders.“

Lessing einigte sich schließlich mit den übrigen Beteiligten daran, das Verfahren gegen eine Geldauflage vorläufig einzustellen. Die Angeklagte muss nun binnen eines Monats 100 Euro an das Tierheim in Cappel zahlen, „sonst sehen wir uns hier wieder“, drohte der Richter.

von Stefan Weisbrod
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Montag, 10. Oktober 2011, 20:03

Prozess wegen Beleidigung im Internet

Zwei 19-Jährige mussten sich vor dem Amtsgericht wegen Beleidigung verantworten. Sie schrieben einem Bekannten Schimpfwörter, die sich auf seine türkische Herkunft bezogen.

Marburg. Mit Verwarnungen ließ Strafrichter Thomas Rohner zwei junge Frauen aus Marburg und aus der Gemeinde Ebsdorfergrund davonkommen. Die Verfahren gegen sie wurden eingestellt.
Wegen Beleidigung hatten sich die beiden 19-Jährigen am Donnerstag im Marburger Amtsgericht verantworten müssen.
Die beiden Angeklagten, deren Verhandlungen einzeln, aber unmittelbar hintereinander stattfanden, gaben zu, einen 27-Jährigen Ende November vergangenen Jahres auf der Internetplattform, dem sozialen Netzwerk „Wer kennt wen“ beleidigt zu haben.

Unter anderem, so führte der Staatsanwalt aus, hätten sie dabei Schimpfwörter benutzt, die sich auf die türkische Herkunft des vermeintlichen Opfers bezogen.
Allerdings betonten beide jungen Frauen, dass der 27-Jährige, den beide laut eigener Aussage nur flüchtig kannten, sie zuerst beleidigt hätte.

von Stefan Weisbrod

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Montag, 10. Oktober 2011, 20:12

Der Auto-Konzern Daimler reagiert auf die Facebook-Gruppe “Daimler-Kollegen gegen Stuttgart 21″

25. Mai 2011 von Stefan Cordes in Presse, Unternehmen

Der Auto-Konzern Daimler reagiert auf die Facebook-Gruppe “Daimler-Kollegen gegen Stuttgart 21″, weil dort u.a. der Firmenchef Zetsche beleidigt worden sei. Mitarbeiter des Konzerns, die wohl den “Like”-Button drückten, wurden zur Personalabteilung gebeten. So zumindest wird es überwiegend aktuell vermeldet. In der Facebook-Gruppe zu dem umstrittenen Verkehrs- und Städtebauprojekt wurden Bundeskanzlerin Angela Merkel, der ehemalige baden-württembergische Ministerpräsident Stefan Mappus und Daimler-Chef Dieter Zetsche als “Spitze des Lügenpacks” bezeichnet.

Ein Daimler-Sprecher sagte Golem.de: “Wir haben einen Hinweis auf diese Facebook-Gruppe erhalten. Wir suchen nicht selbst gezielt nach so etwas. Weil dort unser Vorstandsvorsitzender beleidigt wurde, haben wir uns dazu entschlossen, mit den Mitarbeitern, die dies durch Zustimmung auch zum Ausdruck gebracht haben, das Gespräch zu suchen.” Die Gespräche seien im Beisein des Betriebsrates erfolgt, so der Sprecher. “Es hat keinerlei Konsequenzen gegeben. Aber man hat die Arbeiter darauf hingewiesen, dass sie damit gegen interne Vereinbarungen verstoßen, die sie bei der Einstellung unterzeichnet haben. Das war alles.”

Der Vorfall zeigt einmal mehr die Notwendigkeit, bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, einen “Verhaltenskodex” für das Social Web einzufordern und Kolleginnen und Kollegen im Umgang mit sozialen Netzwerken zu sensibilisieren. Auch zeigt dieser Fall die Relevanz möglicher (auch rechtlicher) Implikationen auf, mit denen sich Unternehmen, aber auch Mitarbeiter auseinandersetzen sollten. Das Social Web ist demnach kein Freiraum für Äußerungen jedweder Art. Beleidigungen und Verleumdungen haben hier - wie auch im “realen Leben – nichts zu suchen.
Das mußte sich nun wohl auch der Betriebsratsvorsitzende der “Frankfurter Rundschau” eingestehen, der nach Beschimpfungen in Kommentaren auf Facebook, von seinem Posten zurück getreten ist (SPON).

Anmerkung von achtungabzocke.de :
Die Schattenseiten sozialer Netzwerke : Was tun gegen Datenkraken ?

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Montag, 10. Oktober 2011, 20:19

Sarrazin als »Arsch« beleidigt?

LINKE-Politiker Helmut Manz muss sich heute vor Gericht verantworten / Der Philosoph, Jahrgang 1967, ist Vize-Sprecher der NRW-LINKEN

Foto: DIE LINKE

ND: Sie stehen als Angeklagter vor dem Amtsgericht Dortmund, weil Sie Thilo Sarrazin beleidigt haben sollen, den früheren Berliner Senator, Bundesbanker und umstrittenen Autor des Bestsellers »Deutschland schafft sich ab«. Sie sollen den Mann als »Arsch« bezeichnet haben. Mögen Sie Ihr Gewissen vorab erleichtern, indem Sie bereits jetzt ein Geständnis ablegen?
Manz: Ich wurde in der Presse bereits vorverurteilt. Aber ich bin unschuldig im Sinne der Anklage. Ehrenwort: Ich würde Sarrazin niemals als »Arsch« verharmlosen. Tatsache ist: Ich habe ihn »Faschist« genannt – und zwar auf einer Demonstration gegen einen Auftritt Sarrazins auf Einladung des Dortmunder Unternehmerverbandes. Falls Sarrazin mich aber deswegen verklagen würde, müsste er mit noch unangenehmeren Beweisanträgen rechnen als das jetzt schon der Fall ist.

Wollen Sie mit Ihren Beweisanträgen etwa belegen, dass der Bundesbanker tatsächlich ein »Arsch« ist?
Nein, wir beziehen uns auf Sarrazins eigene Verwendung dieses Wortes in der Öffentlichkeit – im Rahmen seiner Imagebildung als »Klartext-Politiker«. Am spektakulärsten war Sarrazins Beschimpfung von Michel Friedman als »Arschloch« am 30. August 2010. Mit dem selben Wort belegte er aber beispielsweise auch Oskar Lafontaine und Studenten, die sein Büro besetzten.

Sie fordern, Sarrazin selbst solle als Zeuge aussagen. Aber er war doch gar nicht zugegen, als die Straftat verübt worden sein soll...
Er selbst beschimpft andere permanent vor einem Millionenpublikum als »Arschloch«. Dazu würden wir ihn gerne befragen. Darf so jemand das allgemeine Persönlichkeitsrecht für sich in Anspruch nehmen, wenn ihm das selber widerfahren sollte? Ob Sarrazin in den Zeugenstand muss, ist unklar, das hängt auch vom Richter ab.

Verklagt wurden Sie von Sarrazin, nachdem zwei Staatsschutzpolizisten ihn auf die angebliche Beleidigung hingewiesen hatten. Die Staatsanwaltschaft Dortmund beantragte einen Strafbefehl über 50 Tagessätze, macht 1500 Euro. Wie erklären Sich sich das recht rege behördliche Interesse an der Strafverfolgung?
Ich befürchte, dass es hier darum geht, die Kategorie des »ehrenwerten Faschisten« zu schaffen. Nach dem Motto: Das ist ein ehrenwerter Mensch, gegen den darf man nicht demonstrieren, oder wenn, dann mit vorgehaltener Hand. Das Ziel heißt Abschreckung. Das würde aber genau jenen Effekt haben, den ich dem Dortmunder Unternehmerverband seinerzeit vorwarf: Den Faschismus salonfähig machen.

Apropos ehrenwert: Sarrazins Gattin Ursula, von Beruf Grundschullehrerin, soll einen der ihr anvertrauten Dreikäsehochs mit einer Blockflöte geschlagen haben. Sie kontert den Vorwurf mit dem Hinweis, dafür sei ihr die Flöte »viel zu schade«. Sohn Richard muss als 1-Euro-Jobber auf dem Friedhof malochen und lobt den – verglichen mit seinem als eng und streng empfundenen Elternhaus – hohen Grad an Selbstbestimmung. Ihre Spekulation: Wie sehr muss Thilo Sarrazin daheim leiden?
Ich glaube, dass Thilo Sarrazin in der Tat ein Opfer physischer und psychischer Gewalt wurde, allerdings bereits in den 1950er-Jahren, als das leider sehr üblich war. Er ist ja umerzogener Linkshänder, soll auch gestottert haben. In seinem Buch verwendet er den Begriff »narzisstische Kränkung«, um Gewalt gegen Kinder zu verharmlosen. Für mich ist er ein typischer autoritärer Charakter im Sinne der Frankfurter Schule.

Marcus Meier

Quelle: http://www.neues-deutschland.de/artikel/…-beleidigt.html
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Montag, 10. Oktober 2011, 20:28

Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse

Da ist doch mal ein schönes Foto entstanden ! Ein hoch auf unseren Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD)

„Ein Bundestagsvizepräsident, der Ermittlungen in unserem Rechtsstaat mit Stasi-Methoden vergleicht ?

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